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BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER
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Mitwirken bei:
Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
der Ermittlung von Brandgefahren
der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, sofern sie den Brandschutz betreffen
baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
der Umsetzung und der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen
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Beraten und unterstützen bei:
feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
Stellungnahmen zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
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Planen, kontrollieren und prüfen:
Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
Weiteres:
Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
Aus- und Fortbildung von Beschäftigten zu Brandschutzhelfern
Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz
