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BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER

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Mitwirken bei:

  • Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen

  • der Ermittlung von Brandgefahren

  • der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, sofern sie den Brandschutz betreffen

  • baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen

  • der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen

  • der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen

  • der Umsetzung und der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen

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Beraten und unterstützen bei:

  • feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe

  • der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel

  • bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.

  • Stellungnahmen zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen

  • der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz

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Planen, kontrollieren und prüfen:

  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken

  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege

  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden

  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.

  • Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen

  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen


Weiteres:

  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen

  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen

  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten zu Brandschutzhelfern

  • Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen

  • Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz

Brandschutzbeauftragter: Portfolio
Brandschutzbeauftragter: Werk
Kleines Meeting
Brandschutzbeauftragter: Bild

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